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Die gesetzliche Krankenversicherung, bekannt unter der Abkürzung GKV, ist eine Pflichtversicherung. Diese ist Teil des Gesundheitsystems und einer der wichtigsten Versicherungen in Rahmen des Sozialversicherungssystems. Versicherungspflichtig sind dabei alle Angestellten und Arbeiter, deren Lohn unter die Jahresarbeistentgeltgrenze liegt, aber auch Schüler, Studenten, Praktikanten, Künstler, Journalisten, Wehr- und Zivildienstleistende, Behinderte, Pflegepersonen, Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften – wie zum Beispiel die Rente, Arbeitslosengeld oder Krankengeld –. Diese Personen bezahlen die Beiträge der Versicherung an Hand ihrer finanziellen Leistungskraft, bekommen die Leistungen aber unabhängig von dem Einkommen. Sie werden also alle gleich behandelt, bekommen alle die selben Leistungen in der gleichen Qualität und Quantität. All das geschieht infolge des Solidaritätsprinzips, Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bestimmten Leistungen werden als Sachleistungen gebracht, daher ist der Versicherungsnehmer in der Zahlung der Behandlungskosten nicht eingeweiht, diese passiert direkt zwischen Leistungserbringer und Versicherer, hat aber Nachteile und zwar Zuzahlungen. Manche Leistungen sind dabei beschränkt, die Kosten werden nur teilweise bezahlt, der Versicherungsnehmer muss den Rest übernehmen, und manche Leistungen können gar nicht in Anspruch genommen werden, die Kosten dieser müssen vollständig von dem Patienten bezahlt werden.
Die private Krankenversicherung, bekannt als PKV, bietet im Gegensatz mehrere Leistungen, mehrere Wahlmöglichkeiten, Individualität und auch Bequemlichkeit. Die PKV ist eine freiwillige Versicherung und von jedem abschließbar. Eine Vollversicherung oder Teilversicherung kann natürlich nur von Beamten, Selbstständigen, Freiberufler und Angestellten oder Arbeiter, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, abgeschlossen werden, für alle anderen gibt es aber die Möglichkeit der Zusatzversicherung. Diese wird zusätzlich zur GKV abgeschlossen und behebt dabei alle Mangeln. Die Beiträge werden individuell gestaltet, gemäß den persönlichen Krankheitsrisiken des Versicherungsnehmers. Jeder muss so viel bezahlen, wie es sein Gesundheitszustand benötigt, nur die Leistungen in Anspruch nehmen und in dem Vertrag einschließen die wirklich erforderlich sind. Die erbrachten Leistungen können als Sachleistung angesehen werden mit ähnlicher Zahlung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, können aber auch von dem Patienten selbst bezahlt werden. Dadurch werden die Zuzahlungen vermeidet, die Kosten werden später von dem Versicherer erstattet. Der Leistungskreis ist bei der privaten Krankenversicherung umfassender als bei der GKV und ohne Beschränkungen. Es existieren zusätzliche Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel die Psychotherapie, alternative Behandlungsformen oder Sehhilfen und Zahnersatz, deren Kosten vollständig erstattet werden.
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