Private Krankenversicherung und Lebensversicherung
Die private Krankenversicherung und eine Lebensversicherung scheinen auf den ersten Blick nur wenig gemeinsam zu haben. So handelt es sich bei einer Lebensversicherung entweder um eine Risikoversicherung oder eine Versicherung, die den Hinterbliebenenschutz mit einer Variante der Altersvorsorge kombiniert. Schließt ein Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung ab, bespart er seine Police zunächst durch Beiträge.
Diese Beiträge werden dann vom Versicherer verzinslich angelegt oder im Fall einer fondsgebundenen oder britischen Lebensversicherung in Wertpapiere investiert. Handelt es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung, erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme inklusive garantierter Verzinsung und eventuellen Gewinnbeteiligungen zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Dabei kann der Versicherungsnehmer meist entscheiden, ob die Versicherungsleistung als einmalige Summe, als lebenslange Monatsrente oder als Kombination aus größerer Geldsumme und Monatsrente erfolgen soll. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Stichtag, erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung an seine Hinterbliebenen.
Eine Risikolebensversicherung beruht auf einem ähnlichen Prinzip, allerdings erfolgt eine Versicherungsleistung nur dann, wenn sich ein Versicherungsfall einstellt. Üblicherweise wird in diesem Zusammenhang der Todesfall des Versicherungsnehmers als Versicherungsfall vereinbart, möglich ist jedoch auch beispielsweise die Absicherung von Berufsunfähigkeit. Eine private Krankenversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer gegen das Kostenrisiko im Krankheitsfall. Auch hier bezahlt der Versicherungsnehmer regelmäßige Versicherungsprämien, deren Höhe sich an Faktoren wie dem gewünschten Versicherungsumfang, dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie dem daraus resultieren Risikopotenzial ergibt. Erkrankt der Versicherungsnehmer, übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung, Wiederherstellung und Erhaltung des Gesundheitszustand im abgesicherten Umfang. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steht die private Krankenversicherung als Krankenvollversicherung jedoch nicht jedem offen, so dass nur diejenigen in die private Krankenversicherung wechseln können, die in der GKV nicht versicherungspflichtig sind.
Allerdings können Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Das Prinzip hierbei entspricht dem Konzept der privaten Krankenvollversicherung, wobei eine private Zusatzkrankenversicherung die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes schließt. Allerdings gibt es eine wesentliche Gemeinsamkeit zwischen einer Lebensversicherung und einer privaten Krankenversicherung. Beide Versicherungen werden von privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsgesellschaften angeboten.
Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass er aus einer Vielzahl unterschiedlicher Tarife von verschiedenen Anbietern wählen kann. Zeitgleich werden jedoch Versicherungsvergleiche notwendig, um in der breit gefächerten Angebotspalette auch tatsächlich den Versicherungstarif zu finden, der den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht und dabei ein möglichst attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.